DS Strafzeit 2.0 für 64-Bit-Systeme
Wenn jemand zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, muss in der Justiz akribisch gerechnet werden.
Auf den Tag genau muss die vollstreckende Behörde ausrechnen, wann der Verurteilte aus der Haft zu entlassen ist. Auch die Fristen, zu denen zu prüfen ist, ob ein Inhaftierter vorzeitig (auf Bewährung) entlassen werden kann, sind exakt zu berechnen. Zur Anwendung kommen dabei gleich mehrere verschiedene Berechnungsverfahren wie zum Beispiel die Methoden „konkret vorwärts“ oder „abstrakt rückwärts“. Klingt kompliziert? Ist es unter Umständen auch, vor allem, wenn eine anzurechnende Untersuchungshaft oder Unterbrechungen der Strafzeit mit im Spiel sind. Ganz zu schweigen von den besonderen Vorschriften zur Berechnung der Fristen im Maßregelvollzug …
Das Strafzeitberechnungsprogramm DS Strafzeit ist dabei seit vielen Jahren eine bewährte Rechenhilfe. Ein Experte der Staatsanwaltschaft Köln und ich haben das Programm im Jahr 2000 entwickelt. Inzwischen ist es an allen Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften in sieben Bundesländern im Einsatz sowie an zahlreichen Einrichtungen des Maßregelvollzugs.
Der Umstieg auf 64-Bit-Systeme hat nun eine Anpassung der Software erforderlich gemacht. DS Strafzeit steht ab sofort in der Version 2.0 auf www.ds-straftzeit.de zum Download zur Verfügung. Das Programm läuft zunächst als 30-Tage-Testversion und kann nach einer Registrierung zur Vollversion freigeschaltet werden.
Schlagworte: DS Strafzeit, Justiz