Internet und Recht

Internet und Recht

18.08.2010 in Jura & Lehre

Die aktuelle Diskussion um Google Street View macht einmal mehr deutlich, dass die schöne neue Online-Welt kein rechtsfreier Raum ist. Aber welches Recht gilt wann und wo im World Wide Web?

Jeder, der sich als Internetanbieter – sei es als privater Homepage-Betreiber, erst recht aber als kommerzieller Anbieter – im Web engagiert, kommt am weiten Feld des Internetrechts nicht vorbei. Um im Internet auftreten zu können, braucht man

  • eine Kennung (dies verweist auf das Domainrecht),
  • Inhalte (ein Tummelplatz für das Immaterialgüterrecht),
  • Werbung und Marketing (hier kommen die Wettbewerbsrechtler zu Wort),
  • den Kontakt zum Kunden (was zum Vertrags- und zum E-Commerce-Recht führt)
  • sowie Daten der Kunden (das Datenschutzrecht lässt grüßen).

Spannend ist auch die Frage, wer für alle diese Rechtsanforderungen haftet und wie schließlich die Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen im Internet erfolgt.

Im Strafrecht landet man als Anbieter seriöser Online-Inhalte wohl eher nicht, aber im Urheberrecht findet man sich spätestens dann wieder, wenn das erste Bild auf die Homepage soll. Auch bei eigenen Fotos? Kann sein – nämlich dann, wenn auf dem Foto eine Person zu sehen ist, die keine Einwilligung zur Verbreitung ihres Bildnisses erteilt hat. Das wäre ein Fall des § 22 des sogenannten „Kunst-Urhebergesetzes“, besser bekannt unter dem „Recht am eigenen Bild“.

Kann man es im Web denn nun überhaupt jedem Recht machen?

Dankenswerterweise bieten einige gute Geister mit ihren Webseiten, kostenlosen Broschüren und Skripten Antworten zu vielen Fragen des Internetrechts. Ich habe hier aktuell für alle am Thema Interessierten (auch für Lehrende) eine kleine Linkliste zum Thema zusammengestellt:

  • Ein mehr als 500 Seiten starkes kostenloses PDF-Buch zum Internet-Recht von Prof. Dr. Thomas Hoeren, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster
  • Rechtsprechung zum Domainrecht, bereitgestellt von der DENIC eG, der Registrierungsstelle für Domains unterhalb der Top Level Domain „.de“. Sämtliche Urteile werden als Faksimile im PDF-Format ungekürzt zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird jeweils auf die entsprechenden Fundstellen in juristischen Fachzeitschriften hingewiesen.
  • Der Bereich „Recht“ von Lehrer-Online bietet Ihnen praxisorientierte, fundierte Informationen und Hilfestellungen zu rechtlichen Aspekten des Einsatzes digitaler Medien in der Schule und in anderen Bildungskontexten.
  • Im Hochschulbereich geht man bei der Verwendung von Inhalten aus dem Internet und in der Produktion von E-Learning-Modulen gerne davon aus, dass Texte, Inhalte, Fotos oder Filme frei verwendet werden dürfen, da ja die Zielgruppe begrenzt ist. Dass dem nicht so ist und viele Rechtsfragen bei der Nutzung und Weiterverwendung von Inhalten aus dem Internet beachtet werden müssen, erklärt Dr. Till Kreutzer, Rechtsanwalt in Hamburg und Experte für Informationsrecht, im Interview auf podcampus.de.
  • Till Kreutzer hat im Auftrag des Multimedia Kontor Hamburg den Leitfaden „Rechtsfragen bei E-Learning“ erstellt. Dieser wurde unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht und steht hier bereit zum kostenfreien Download: Leitfaden „Rechtsfragen bei eLearning“ (ausgezeichnet mit dem Europäischen eLearning Award 2008)

Doch es bleiben viele Fragen offen und die Rechtsprechung tut sich in so manchen Fällen schwer, werden doch einige schon in die Jahre gekommenen Gesetze den Herausforderungen der neuesten Internet-Entwicklungen nicht (mehr) gerecht. Da hat der Gesetzgeber ein paar Hausaufgaben zu machen…

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