Darf ich das?
Zum neuen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz
„Darf ich das?“ Haben Sie sich das nicht auch schon mal gefragt, als Sie Materialien für Ihre Studierende auf ILIAS hochgeladen haben?
Am 30. Juni 2017 hat der deutsche Bundestag das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) beschlossen, das ab dem 01. März 2018 gilt. Das UrhWissG stellt eine Reaktion auf die entstandenen Anforderungen der Digitalisierung dar. Zudem soll das UrhWissG die vorigen, komplexen Regelungen ersetzen und eine übersichtliche Ordnung ermöglichen. Das UrhWissG stellt somit eine Neuordnung des Wissenschaftsurheberrechts dar.
Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (FHöV NRW) hat zu dem neuen Gesetz eine ganze Reihe hervorragend aufbereitete Informationen veröffentlicht:
- Wiki zum Urheberrecht
- Wiki zu den relevanten Schrankenregelungen
für urheberrechtliche geschützte Werke in Lehre und Forschung - Wiki zu frei verfügbaren Lehr- und Lernmaterialien,
sogenannten Open Educational Resources (OER) - Die häufigsten Fragen nach rechtlichen Aspekten im Bereich der Online-Lehre
- E-Learning-Leitfaden für die Lehre zum Thema „Urheberrecht und Lehre“
- Informationen zum UrhWissG
Meine Empfehlung für alle Lehrenden, die sich im Bereich E-Learning/Blended Learning engagieren: unbedingt lesen!
Und hier noch ein prägnantes Info-Schaubild zum Thema:
Zum Info-Schaubild:
Original von Anne Fuhrmann-Siekmeyer, Universität Osnabrück
www.virtuos.uni-osnabrueck.de/Projekte/Pilot52a
Angepasst von der E-Learning-Arbeitsgruppe der TU Darmstadt
https://www.e-learning.tu-darmstadt.de/media/elc/__relaunch/dienstlesitungen/rechtsfragen/
Info_Schaubild_Material_inLehre_AnpassungMrz2018_v5.png
Lizenz
CC BY-SA 3.0 DE
Schlagworte: E-Learning, Lehre, Urheberrecht